(Wladimir Iljitsch Uljanow, Politiker)
Dabei verstehen wir uns als Dienstleister in einem partnerschaftlichen Verhältnis der
effizient und lösungsorientiert prüft.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des HGB sind, sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Ähnliches gilt für Konzernabschlüsse. Dabei ist die Pflicht nicht nur eine Last. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Unsere Prüfung gibt Geschäftsführern und Gesellschaftern Sicherheit und wir unterstützen Sie dabei, alle regulatorischen Anforderungen an Ihr Rechnungswesen umzusetzen und Prozessrisiken zu erkennen und zu begegnen.
Gerade Kapitalgeber, seien es Banken oder Eigenkapitalgeber/Gesellschafter, profitieren von der zusätzlichen Sicherheit eines geprüften Jahresabschlusses. Helfen Sie Ihren Kapitalgebern sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden, profitieren Sie von einer stärkeren Position und beauftragen Sie eine freiwillige Jahresabschlussprüfung.
An viele Branchen werden zusätzliche Prüfungsanforderungen gestellt. In vielen Fällen ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers erforderlich oder zumindest ausreichend. Sollten Sie den Prüfungsanforderungen nach VerpackV, MaBV, EEG, usw. unterliegen, so sprechen Sie uns gerne an.